Sicherheitsbeauftragte üben eine überaus wichtige Funktion im Unternehmen aus, indem sie die Führungsetage bei der Prävention von Berufskrankheiten und Betriebsunfällen unterstützen. Sie setzen sich für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Kollegen ein und leisten so einen wertvollen Beitrag für das Unternehmen, der durch die Umsetzung von gesundheits- oder arbeitsschutzfördernden Maßnahmen nicht selten auch zu einer Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit führt.
Die Ausführung dieser ehrenwerten Tätigkeit setzt eine umfassende und professionelle Ausbildung voraus, die sich in einen Grundlehrgang und eine Fortbildung gliedert.
Nach § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), DGUV Information 211-042 werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn im Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ihnen kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnisse die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind und benutzt werden.
Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig und treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikatoren auf. Sie bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten. Die Sicherheitsbeauftragten sind in ihrer Funktion ausschließlich ehrenamtlich tätig und können in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen, sollten aber eng mit ihnen zusammenwirken. Sie sind auch Mitglied im Arbeitsschutzausschuss.
Praxisbezogene Inhalte
Dauer
16 Unterrichtseinheiten in 2 Tagen
Gültigkeit
Der Nachweis gilt unbefristet. Eine regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse ist alle 5 Jahre erforderlich.
Bescheinigung
Die erfolgreiche Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit einem Teilnehmerzertifikat.
Durchführung
Gerne organisieren wir Inhouse-Schulungen in Ihrem Betrieb in um um München. Dabei richten wir uns nach Ihren betriebsspezifischen Bedürfnissen und stellen die Inhalte der Seminare individuell für Ihr Unternehmen und Ihre Branche zusammen.
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die bereits schriftlich durch zum Sicherheitsbeauftragten benannt sind und den Grundlehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 20 DGUV Vorschrift 1, Abs. 6.
Praxisbezogene Inhalte:
Dauer
16 Unterrichtseinheiten in 2 Tagen
Gültigkeit
Der Nachweis gilt unbefristet. Eine regelmäßige Aktualisierung der Kenntnisse ist alle 5 Jahre erforderlich.
Bescheinigung
Die erfolgreiche Teilnahme bestätigen wir Ihnen mit einem Teilnehmerzertifikat.
Durchführung
Gerne organisieren wir Inhouse-Schulungen in Ihrem Betrieb in um um München. Dabei richten wir uns nach Ihren betriebsspezifischen Bedürfnissen und stellen die Inhalte der Seminare individuell für Ihr Unternehmen und Ihre Branche zusammen.